- Befristete Erwerbungsunfähigkeitsrenten -
Ist die Besteuerung seit 2005 zu hoch?!
Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Gladbeck, Herr Dennis Farin, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der Besteuerungsanteil der Erwerbsunfähigkeitsrenten ab 2005 stark erhöht wurde. Auch bei abgekürzten Erwerbsunfähigkeitsrenten wurde der Besteuerungsanteil: auf mindestens 50% angehoben. lt. dem beim BFH anhängigen Verfahren X R 33/09 muss nun geklärt werden, ob die Besteuerung der abgekürzten Erwerbungsunfähigkeitsrenten rechtlich in Ordnung ist. In allen noch offenen Fällen, Steuererklärungen und Steuerbescheiden, sollte daher Einspruch eingelegt werden und Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.sterkl.de.
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