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reVierphone-Abmahnung vom Markeninhaber

abmahnung-revierphone

reVierPhone Abmahnwelle droht ?

Gerade bei Twitter gelesen und direkt mal aufgegriffen.

Werden die reVierPhone Blogger abgemahnt ?

Tatsächlich, gibt es da nun jemanden der sich den Begriff reVierPhone hat schützen lassen und nun in der Bloggosphäre fleißig Geld verdient ? Ich meine das Geschäftsprinzip der Abmahnung ist weitläufig bekannt und wird mit Sicherheit von vielen auch gerne genutzt.


reVierphone Abmahnung als Geschäft

Mir stellt sich nun die Frage ob das jemand wirklich aufgegriffen hat, womöglich noch einer von “uns”, der selbst an der reVierPhone Kampagne teilnimmt und so seine unbeliebte Konkurrenz loswerden möchte. In meiner kurzen Recherche im Netz und auch beim DPMMA (Deutsches Patent- und Markenamt) konnte ich für reVierPhone keinen eingetragenen Markeninhaber ermitteln. Allerdings heißt das wohl nichts, ich denke das auch eine fortschrittliche Behörde erst mal ein kleinwenig Zeit braucht, neu eingetragene Marken in Ihrer Datenbank zu veröffentlichen.

Doch keine Abmahnung zum reVierPhone ?

Aber auch wenn jemand nun fleißig Abmahnungen versendet, so denke ich nicht das ich mit meinem reVierPhone Beitrag irgendwelche Rechte verletzt habe. Denn soweit ich weiß ist nur die Nennung eines Markennamens innerhalb eines Artikels keine Rechtsverletzung. Was anderes ist es jedoch wenn ein Seitenbetreiber nun versucht mit der eingetragenen Marke Werbung zu machen und Geld zu verdienen. Hier ist ganz schnell eine Verletzung erreicht und dementsprechend auch ein Grund für eine Abmahnung und Unterlassungserklärung gefunden.

Wenn sich jemand nun doch gerne über mich beschweren möchte, so bitte ich um kurze Kontaktaufnahme um zu klären welche Recht ich verletzt habe die einer Abmahnung würdig sind.

Wie sieht es aus, hat von euch schon jemand eine Abmahnung erhalten ?


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12 Antworten to "reVierphone-Abmahnung vom Markeninhaber"

  1. Schnurpsel sagt:

    Man muß ja nicht alles glauben, was irgendwer auf Twitter schreibt. Könnte aber tatsächlich ein Täuschungsmanöver eines Teilnehmers sein, der nun hofft, das einige aus Angst ihre Beiträge aus dem Netz nehmen.

    • Dennis sagt:

      Nunja, aber genau da ist dann ja auch das Problem finde ich. Man muss nicht alles einfach glauben, aber natürlich frage ich mich schon ob es mir das Wert ist ne Abmahnung zu kassieren. Ich meine, so ein reVierPhone, das hätte ich schon gerne, deshalb versuche ich meine Beiträge auch möglichst “neutral” zu halten um hier dann einem Anwalt auch keine Angriffsfläche zu geben.
      Und wenn ich nun darüber nachdenke für welchen Scheiß man alles abgemahnt werden kann komme ich halt doch auch einfach mal ein wenig ins Grübeln. Weil mir nun irgendwas im 4 stelligen Bereich an Kosten ein zu fangen nur für ein SEO Contest….
      Also liebe Anwälte, sollte ich hier irgendwem auf die Füße treten, ruft mich bitte erst an !

  2. P_Inga sagt:

    Das wäre ein sehr schlechter Scherz und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Teilnehmer des SEO-Contests dieses Register zieht. Der würde auch im Leben keinen Fuß mehr auf den Online-Boden bekommen… Also, bleibt sauber und spielt fair.

    • Dennis sagt:

      Also bis jetzt ist zum Thema reVierPhone noch nichts eingetrudelt, ich warte mal ab. Mich würde nur wirklich mal interessieren ob´s eventuell schon jemand anderen erwischt hat. Und vor allem Warum.

  3. Schnurpsel sagt:

    Was meinst Du mit “jemand anderen erwischt hat”? Wen konkret hat es denn schon erwischt?

    Der Witz ist ja, daß nicht wirklich jemand abmahnt, sondern nur das Gerücht gestreut wird, daß es jemand tun würde.

    So seh ich das zumindest.

    • Dennis sagt:

      Hehe, na genau das habe ich damit ansprechen wollen.
      Also jemand anderen außer dich und mich ;) Weil wir ja ja schon zu verstehen das wir beide nicht betroffen sind. Außer dem Tweet ist ja auch noch nichts bekannt.

  4. Peter sagt:

    Hi, wenn mich mein Rechtsverständnis nicht täuscht, sind Abmahnungen nur dann Rechtens, wenn der Begriff geschützt ist. Der blosse Antrag reicht noch nicht aus. Ein Anwalt wird sicher den Antrag aufnehmen, letztlich wird aber vom DPMA geprüft, ob der Begriff überhaupt schützbar ist – und das ist er nicht immer! Dazu kommt, dass die blosse Nennung nicht strafbar ist, sonst würden sich wohl viele Firmen die vor der Pleite stehen die Hände reiben, ob des Geldsegens, den Winkeladvokaten dann eintreiben könnten, wenn zum Beispiel alle Blogger, die über ihren OPEL schreiben geschröpft würden.
    Strafbar wäre höchstens die Benutzung als Eigenname des Blogs. dazu kommt, dass der Name nur für eine Produktgruppe geschützt ist. Z.Bsp. ‘Weisser Riese’ bei Waschmitteln oder als Name für ein Stiel-Eis. Hier dürfte der Name benutzt werden, da keine Verwechslungsgefahr besteht, und die Produktgruppen unterschiedlich sind.
    LG Peter

    • Dennis sagt:

      Hey, danke für den Hinweis Peter.
      Naja ich hab dem ganzen auch nicht wirklich viel Bedeutung beigemessen, allerdings hab ich erst vor kurzem wieder gelesen das in den Staaten viele Blogger in die Falle tappen und von einer “Klein Kanzlei” gnadenlos abgezockt werden. Und alles nur weil von den Betreibern tatsächlich der Markenname …ich sag jetzt mal..wenn man will kann man das als Werbung für und mit dem Markennamen verstehen.
      Das nahm die Kanzlei zum Anlass für Massenabmahnungen.

  5. Mal abgesehen von diesem Contest, birgt die gewerbliche Nutzung von Twitter reichlich Stoff von Abmahnungen. Wer Produkte bewirbt oder auch nur zu seinem Online-Shop verlinkt, ist verpflichtet ein Impressum in Twitter anzugeben und werbliche Tweets als Werbung zu kennzeichnen.
    Zumindest beim Impressum wirds bei Twitter sehr schwierig, so ein Feld gibts dort nicht.

    • Hey Guntram, rechtlich gesehen hast du natürlich vollkommen recht. Aber ich denke irgendwann sollte man bei diesen ganzen Abmahnungen auch mal Grenzen ziehen.
      Der Sinn einer Abmahnung besteht ja mittlerweile nur noch darin an den Fehlern anderer Geld zu verdienen und so langsam wirds echt lächerlich was unsere Rechtsverdreher da so machen.

  6. Ja, es ist lächerlich und zu einem Mittel des Geld abzockens verkommen. Leider zieht der Gesetzgeber keine Grenzen, was nicht verwundert wenn man sich die Zusammensetzung des Bundestages nach Berufsgruppen anschaut. Da dominieren nämlich die Juristen – und die profitieren am meisten vom Abmahnunwesen.

  7. Andreas B. sagt:

    Nette Idee, werde morgen mal den “Hagelberger Perlenigel Seozehnario Lastactionseo” als Marke anmelden, gleich 3 Contests auf einmal… Klingelbeutel, ich hör Dir rappeln.

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